Der Kita-Rat
Mit dem neuen Kita-Gesetz wurde der Kita-Beirat (§7 KiTaG ) geschaffen, indem alle Protagonisten gemeinsam über wesentliche Fragen und Entwicklungsperspektiven der Einrichtung beraten.
- Er setzt sich zusammen aus Personen der Trägerschaft, des Kita-Fachkräfte-Personals und dem Elternausschuss.
- Er kommt einmal im Jahr zur Beratung beisammen.