Der Kita-Rat

Mit dem neuen Kita-Gesetz wurde der Kita-Beirat (§7 KiTaG ) geschaffen, indem alle Protagonisten gemeinsam über wesentliche Fragen und Entwicklungsperspektiven der Einrichtung beraten.

  • Er setzt sich zusammen aus Personen der Trägerschaft, des Kita-Fachkräfte-Personals und dem Elternausschuss.
  • Er kommt einmal im Jahr zur Beratung beisammen.